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Lohnsteuerhilfeverein – Was ist das?

Die Bezeichnung „Lohnsteuerhilfeverein“ ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf,  die von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen (Lohnsteuerhilfe) im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder. 

Von wem wir beauftragt werden dürfen, finden Sie in der Rubrik

 

http://lohnsteuerhilfe-plus.de/mitgliedschaft

 

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten

Beitrag.

Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten.