Als Lohnsteuerhilfeverein bieten wir insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft folgende Leistungen an:

Komplette Erstellung der Einkommenssteuererklärung begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG einschließlich

  • Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
  • Überprüfung des Steuerbescheides

Steuer-Checkliste

Sofern ein paar der beschriebenen Beispiele auf Sie zutreffen, empfehlen wir Ihnen, sich im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches persönlich beraten zu lassen.

  • Handwerkerrechnungen über Reparaturen oder Modernisierungen
    (z.B. Badrenovierung, Heizungswartung, Kaminkehrerleistungen, Gartenarbeiten)
  • Jahresabrechnungen der Verwaltung für Eigentümer und Mieter
  • Nebenkostenabrechnungen der Vermieter
  • Kosten für Hilfe im Haushalt (z.B. Putzen, Bügeln, Kochen)
  • Aufwendungen für die Pflege alter Menschen
  • Kosten für die Betreuung von Kindern, Kindergeldangelegenheiten
  • Beerdigungskosten
  • Krankheitskosten auch für Familienangehörige (z.B. Medikamente, Praxisgebühren, Brille, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktiker, Kuren, Zahnarzt)
  • Unterhaltsleistungen an Verwandte im In- und Ausland
    (
    z.B. geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern, Großeltern)
  • Aufwendungen wegen Behinderung
  • Steuerberaterkosten (z.B. Beiträge an Lohnsteuerhilfeverein)
  • Spenden
  • Riester-Rente/Rürup-Rente
  • Zahlungen an Versicherungen
    (
    Krankenversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Pflegeversicherung, Kfz-Versicherung, private Rentenversicherung, Unfallversicherung)
  • Aufwendungen für Fortbildungen, Beiträge zu Gewerkschaften
  • Doppelte Haushaltsführung
  • Arbeitszimmer bei Lehrern bzw. Außendienstmitarbeitern
  • Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Aufwendungen für Arbeitskleidung, Unfallkosten
  • Bewerbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Portokosten)
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel (z.B. Berufskleidung, Fachliteratur, PC)
  • Schulgeldzahlungen an Ersatz- bzw. Ergänzungsschulen

 

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine beispielhafte und keine vollständige Darstellung ist.