Als Lohnsteuerhilfeverein bieten wir insbesondere für Arbeitnehmer, Beamte, Rentner im Rahmen einer Mitgliedschaft folgende Leistungen an:
Komplette Erstellung der Einkommenssteuererklärung begrenzt nach § 4 Ziffer 11 StBerG einschließlich
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
Steuer-Checkliste
Sofern ein paar der beschriebenen Beispiele auf Sie zutreffen, empfehlen wir Ihnen, sich im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches persönlich beraten zu lassen.
- Handwerkerrechnungen über Reparaturen oder Modernisierungen
(z.B. Badrenovierung, Heizungswartung, Kaminkehrerleistungen, Gartenarbeiten) - Jahresabrechnungen der Verwaltung für Eigentümer und Mieter
- Nebenkostenabrechnungen der Vermieter
- Kosten für Hilfe im Haushalt (z.B. Putzen, Bügeln, Kochen)
- Aufwendungen für die Pflege alter Menschen
- Kosten für die Betreuung von Kindern, Kindergeldangelegenheiten
- Beerdigungskosten
- Krankheitskosten auch für Familienangehörige (z.B. Medikamente, Praxisgebühren, Brille, Krankenhausaufenthalte, Heilpraktiker, Kuren, Zahnarzt)
- Unterhaltsleistungen an Verwandte im In- und Ausland
(z.B. geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern, Großeltern) - Aufwendungen wegen Behinderung
- Steuerberaterkosten (z.B. Beiträge an Lohnsteuerhilfeverein)
- Spenden
- Riester-Rente/Rürup-Rente
- Zahlungen an Versicherungen
(Krankenversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Pflegeversicherung, Kfz-Versicherung, private Rentenversicherung, Unfallversicherung) - Aufwendungen für Fortbildungen, Beiträge zu Gewerkschaften
- Doppelte Haushaltsführung
- Arbeitszimmer bei Lehrern bzw. Außendienstmitarbeitern
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Aufwendungen für Arbeitskleidung, Unfallkosten
- Bewerbungskosten (z.B. Fahrtkosten, Portokosten)
- Aufwendungen für Arbeitsmittel (z.B. Berufskleidung, Fachliteratur, PC)
- Schulgeldzahlungen an Ersatz- bzw. Ergänzungsschulen
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine beispielhafte und keine vollständige Darstellung ist.