Das erste Jahresquartal ist vorbei – es ist wieder an der Zeit an die Erstellung der Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2019 zu denken.

Der Termin für die Abgabe der Steuererklärung 2019 ist der 

31. Mai 2020!

Lassen Sie Ihre Steuererklärung jedoch von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen, muss die Abgabe erst bis zum 31. Dezember des Folgejahres erfolgen, somit bis zum 

31.12.2020.

Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung verspätet ab, kann dies für Sie unangenehme Folgen haben. Das Finanzamt ist in solchen Fällen dazu berechtigt, einen Verspätungszuschlag zu verlangen.

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